Allgemeine Geschäftsbedingungen der LiGenius Solutions AG
1. Geltungsbereich
Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbezie- hungen zwischen der LiGenius Solutions AG und dem Kunden sind ausschliesslich den produktspezifischen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Bestellung (Software Lizenzbedingungen, Softwarepflegebedingungen oder Nutzungsbedingungen von SaaS-Diensten) sowie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung unter Ausschluss etwaiger anderer Bedingungen, die in einem beliebigen anderen Dokument oder in sonstiger Korrespondenz eines Kunden vor oder bei Abschluss eines Vertrags dargelegt wurden bzw. auf die darin Bezug genommen wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
Ergänzungen und Änderungen von den vorgenannten Ge- schäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn dies durch die LiGenius Solutions AG schriftlich bestätigt wird.
2. Vertragsschluss
Angebote der LiGenius Solutions AG sind nicht verbindlich und können jederzeit geändert werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die LiGenius Solutions AG die Bestellung des Kunden vorbehaltlos durch eine Auftrags- bestätigung oder durch Leistungserbringung akzeptiert
Die LiGenius Solutions AG behält es sich vor, Änderungen in Abweichung von den Informationen in den Angebotsunterlagen oder der Auftragsbestätigung vorzunehmen, wenn dies aufgrund verpflichtender rechtlicher oder technischer Vorschriften notwendig ist.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in der Bestellung ist die LiGenius Solutions AG zum Rücktritt berechtigt.
3. Preise
Als Preis für die Softwarelizenzprodukte und Leistungen gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis, zuzüglich der geltenden Umsatz- bzw. Mehrwertsteuern. Preisänderungen und die Verfügbarkeit sind vorbehalten, es sei denn sie wur- den durch eine verbindliche Auftragsbestätigung der Partei- en vereinbart. Lieferungen und Leistungen, für die kein fester Preis im Voraus vereinbart wurde oder über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus gehen, berechnen sich nach den Listenpreisen, die im Zeitpunkt der Leistung gültig sind.
W erden Leistungen für einen Kunden durch eine andere Partei als die LiGenius Solutions AG erbracht, so wird die Ge- bühr für eine solche Leistung durch das leistungserbringende Unternehmen festgelegt. Diese Gebühren sind nicht immer ein Festpreis und können der Nutzung der Leistungen durch den Kunden unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, das Abrechnungsmodel des Drittanbieters zu akzeptieren und die Gebühr innerhalb der von dem Dritten genannten Frist zu zahlen.
[Etwaige Quellensteuern, Einfuhrabgaben, Abgaben und Zölle, die für Transaktionen im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anfallen, gehen zu Lasten des Kun- den. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Steuern von den nach diesen Bedingungen zu zahlenden Beträgen abzuzie-
hen oder einzubehalten, so ist der hierunter zu zahlende Betrag so zu erhöhen, dass nach Vornahme aller nötigen Abzüge und/oder Einbehalte die LiGenius Solutions AG einen Betrag erhält, der dem Betrag entspricht, den die LiGenius Solutions AG ohne diese Abzüge oder Einbehalte erhalten hätte.]
4. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist im Zahlungsverzug, ohne dass es einer zusätzlichen Mahnung bedarf. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat die LiGenius Solutions AG das Recht Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1% geltend zu machen.
Alle ausstehenden Forderungen werden mit dem Verzug des Kunden fällig, oder sobald der LiGenius Solutions AG Umstände zur Kenntnis gelangen, die geeignet sind, die Kreditwür- digkeit des Kunden zu verringern. In diesen Fällen ist die Li- Genius Solutions AG berechtigt ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen.
Zur Aufrechnungen oder Zurückbehaltung ist der Schuldner nur berechtigt, soweit die Gegenforderung des Kunden von der LiGenius Solutions AG anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt wurde.
5. Lieferung
Soweit nicht anderweitig vereinbart, erhält der Kunde die Softwarelizenzprodukte per elektronischer Übertragung, durch elektronischen Zugriff oder als Download. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
Liefertermine sind für die LiGenius Solutions AG nur bindend sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Falle eines verschuldeten Lieferverzugs, ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist steht es dem Kunden frei, von dem Vertrag zurückzutreten, es sei denn die Lieferbereitschaft des zu liefernden Produkts wurde vor Ablauf der Frist mitgeteilt.
6. Rückgabe
Eine Rückgabe von Produkten oder Lizenzen ist ausdrücklich nur nach vorgängiger schriftlicher Bewilligung möglich.
Die Rückgabe von bereitgestellten Drittprodukten richtet sich ausschliesslich nach den Rücknahmeregelungen des Drittanbieters.
Handelt es sich bei den erhaltenen Softwarelizenzprodukten nicht um die im Vertrag genannten Softwarelizenzprodukte, wird der Kunde die LiGenius Solutions AG innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Lieferung entsprechend informieren.
7. Leistungen
Bei den angebotenen Mengen handelt es sich um Aufwand- schätzungen. Ein Tagessatz entspricht acht (8) Stunden. Leis- tungen werden grundsätzlich nach Aufwand verrechnet. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Aufwände monatlich in Rechnung gestellt.
Die LiGenius Solutions AG wird die Leistungen mit der nötigen Sorgfalt und gegebenenfalls entsprechend dem Vertrag und nach dem schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Verfahren erbringen.
Die LiGenius Solutions AG ist nicht verpflichtet, Weisungen des Kunden zu befolgen, die den Inhalt oder Umfang der verein- barten Leistungen ändern oder ergänzen. Werden solche Anweisungen jedoch befolgt, ist die fragliche Leistung nach dem von den Parteien geschlossenen Vertrag zu vergüten.
Der Kunde wird der LiGenius Solutions AG die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendige und zumutbare Mitwir- kung nicht verweigern. Er hat der LiGenius Solutions AG die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Infor- mationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die LiGenius Solutions AG ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw. Fehlerfrei- heit von Mitwirkungspflichten des Kunden oder die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Infor- mationen zu prüfen. Auf Verlangen wird der Kunde der LiGenius Solutions AG die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte bzw. der von ihm vorgelegten Unterlagen schriftlich bestätigen.
8. Haftung und Gewährleistung
Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach vorliegender Klausel.
Die Haftung der LiGenius Solutions AG ist unbegrenzt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden oder die aus der schuldhaften Verletzung des Le- bens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger und nicht auf grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), haftet die LiGenius Solutions AG nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine entsprechende Haftung ist summenmässig beschränkt auf den Vertragswert (d.h. der betreffenden Bestellung). Bei wesentlichen Pflichten (Kardi- nalpflichten) handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Ver- tragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Ver- tragspartner regelmässig vertrauen darf.
In allen übrigen Fällen ist jede Haftung der LiGenius Solutions AG auf Schadens- und Aufwendungsersatz ausgeschlossen.
Der Kunde ist für eine regelmässige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Die Haftung der LiGenius Solutions AG für Datenverlust ist daher auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrenentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden eingetreten wäre.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse der LiGenius Solutions AG gegenüber dem Kunden gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der LiGenius Solutions AG.
Die LiGenius Solutions AG übernimmt insbesondere keine Gewährleistungspflichten, die sich aus dem Gebrauch oder den Fehlern von Produkten Drittanbieter ergeben. Allfällige Ansprüche sind direkt an die einzelnen Hersteller der Produkte zu richten.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Nutzungsrecht der gekauften Lizenzen und Produkte geht erst mit der vollständigen Bezahlung der LiGenius Soluti- ons AG auf den Kunden über. Die LiGenius Solutions AG ist berechtigt, bei ausstehender oder verspäteter Zahlung die entsprechenden Lizenzen und Softwareprodukte zu sperren oder zu löschen.
10. Freistellung bei Verletzungen von Schutzrechten an geistigem Eigentum
Vorbehaltlich des untenstehenden Freistellungsverfahrens wird die LiGenius Solutions AG den Kunden und dessen Mit- arbeiter, leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder, Vertreter, Repräsentanten und Bevollmächtigte gegen solche Ansprü- che verteidigen und diesbezüglich freistellen, die gegen diese aufgrund von behaupteten Patent-, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
Die vorgenannte Verpflichtung der LiGenius Solutions AG findet keine Anwendung, sofern die Ansprüche darauf beruhen, dass: (1) der Kunde, ein Dritter oder die LiGenius Solutions AG auf Verlangen des Lizenznehmers die Software ver- ändert hat (ausgenommen sind solche Veränderungen, die in den Konfigurationsoptionen ausdrücklich vorgesehen sind); (2) die Software mit anderen Softwareprodukten oder -prozessen verbunden wird, die nicht von der LiGenius Solutions AG stammen und die nicht in der Dokumentation vorgesehen sind; (3) Lizenznehmer die Software unbefugt oder entgegen der Vereinbarung nutzt; oder (4) der Kunde ein Update nicht installiert, welches die Rechtsverletzung verhindern würde, nachdem die LiGenius Solutions AG auf das Update hingewiesen hat.
Die vorgenannten Freistellungsverpflichtungen stehen unter der Bedingung, dass der Kunde die LiGenius Solutions AG (i) unverzüglich schriftlich von jedem geltend gemachten Anspruch in Kenntnis setzt; (ii) das Recht einräumt, die Ermittlungen, die Verteidigung und ggf. die Einigung (soweit anwendbar) bezüglich des geltend gemachten Anspruchs zu überwachen bzw. durchzuführen; und (iii) diese in angemessenem notwendigen Umfang unterstützt. Die LiGenius Soluti- ons AG wird keiner Einigung zustimmen, die Verschulden, Haftung oder anderweitige Verpflichtungen des Kunden begründet, ohne dass der Kunde diesem vorher schriftlich zustimmt.
11. Umfang und Einräumung von Rechten
Die LiGenius Solutions AG verbleibt Inhaber aller Urheberrechte und sonstiger Rechte des geistigen Eigentums an der Software, die Gegenstand dieses Vertrags ist, der Leistungen, Arbeitsergebnisse sowie aller Nutzungsrechts, soweit nicht in einem separaten Vertrag anderweitig schriftlich festgelegt.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird dem Kunden nach erfolgter ein einfaches Nutzungsrecht an der gelieferten Software und den Arbeitsergebnissen eingeräumt.
12. Forderungsübergang
Der Kunde ist weder berechtigt alle oder Teile seiner Forde- rungen gegen die LiGenius Solutions AG, noch alle oder Teile seiner Rechte und/oder Verpflichtungen aus den Verträgen mit der LiGenius Solutions AG ohne vorherige schriftliche Zustimmung derselben an Dritte zu übertragen. Dies gilt ausdrücklich auch für Gewährleistungsansprüche.
13. Unterbeauftragung
Die LiGenius Solutions AG kann die Durchführung vertraglich vereinbarter Leistungen vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden an Dritte als Unterbeauftragte vergeben. Diese Zustimmung ist nicht willkürlich oder ohne guten Grund zu verweigern. Die Verantwortung der LiGenius Solutions AG für die vertragsgemässe Erbringung der Leistun- gen bleibt durch eine etwaige Unterbeauftragung unberührt.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Softwareentwicklungen, technischer Support und allfällige weitere Leistungen durch die IT Services Wagner GmbH erbracht werden.
14. Höhere Gewalt
Die LiGenius Solutions AG haftet nicht gegenüber dem Kunden für Verluste oder Schäden, die der Kunde als direktes oder indirektes Ergebnis dessen erleidet, dass die Bereitstellung der Softwarelizenzprodukte und/oder Leistungen durch die LiGenius Solutions AG aufgrund von Umständen oder Ereignissen verhindert, behindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht wird, die nicht von der LiGenius AG zu vertreten sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Brand, Flut oder Sturm.
15. Vertraulichkeit
Vorbehaltlich anwendbarer Gesetze vereinbaren beide Parteien, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei Dritten zu offenbaren. Zum Zwecke dieser Bestimmung gilt die IT Services Wagner GmbH nicht als Dritter.
16. Datenschutz
Die LiGenius Solutions AG wird die mit dem Kunden verein- barten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, ins- besondere die in Deutschland geltenden datenschutzrechtli- chen Bestimmungen beachten. Soweit die LiGenius Solutions AG im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen personen- bezogene Daten verarbeitet, wird diese ausschliesslich im Auftrag des Kunden tätig. Hierzu treffen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
17. Gerichtsstand
Die mit der LiGenius Solutions AG abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privat- und Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
18. Allgemeine Bestimmungen
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer der Bestim- mungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen.
Soweit nicht abweichend in diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen geregelt, ist für alle Mitteilungen und Erklärun- gen neben der Schriftform die Textform zulässig.
Eine Nichtdurchsetzung der Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die LiGenius Solutions AG stellt keinen Verzicht auf eine solche Bedingung dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht, diese Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
Der Kunde wird für die Leistungen/den Erwerb der Softwarelizenzprodukte anwendende Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz. Juni 2019